Sportleitbild der Gemeinde Regensdorf

Zweck Leit­bild

Das Sport­leit­bild der Gemeinde Regens­dorf defi­niert die Ziele der kommu­nalen Sport­po­litik. Es dient als Grund­lage für alle Mass­nahmen der Gemeinde in der Sport- und Bewe­gungsförderung. Regens­dorf bekundet ein nach­hal­tiges Inter­esse an einer sport­lich aktiven Gesell­schaft.

Sport und seine Bedeu­tung

Sport steht für eine breite Viel­falt an Bewe­gungs-, Spiel- und Wett­kampf­formen. Körper­liche Aktivität bildet die Grund­lage. Sport und Bewe­gung sind eng verknüpft. Das Trai­ning von Ausdauer, Kraft und Beweg­lich­keit ist auf allen Alter­s­stufen gesund­heits­wirksam und stei­gert das Wohl­be­finden. Sport bietet zudem Freude, Entspan­nung und Gesel­lig­keit. Er fördert und prägt Charakter und Persönlich­keit.

Die Sportausübung erfolgt in einem orga­ni­sierten, kommer­zi­ellen oder privaten Rahmen, in Gruppen oder auf indi­vi­du­eller Basis, in Sport­an­lagen, im öffent­li­chen oder privaten Raum.

Leit­ge­danken

Sport ist für die Gemeinde von grosser Bedeu­tung. Er erfüllt gesund­heitsfördernde und präventive Aspekte ebenso wie soziale und inte­gra­tive oder erzie­he­ri­sche und wirt­schaft­liche Aspekte. Diese Vielfältig­keit macht Sport zu einem wich­tigen Bestand­teil des gesell­schaft­li­chen und kultu­rellen Lebens.

Mit attrak­tiven Sport­an­lagen und Bewe­gungsräumen wird die körper­liche Aktivität gefördert. Zudem verbes­sert sich die Aussen­wahr­neh­mung der Gemeinde. Deshalb setzt sich Regens­dorf für ein abwechs­lungs­rei­ches Sport­an­gebot ein, das auch Sport­ver­an­stal­tungen mitein­sch­liesst.

Die Sport- und Bewe­gungsförderung liegt im öffent­li­chen Inter­esse. Die Gemeinde Regens­dorf nimmt diesbezüglich ihre Aufgaben nach dem Subsi­diaritätsprinzip wahr. Sie ergänzt und unterstützt die Bemühungen von Spor­t­or­ga­ni­sa­tionen sowie von privaten Sport­an­bie­tenden.

Grundsätze

  1. Die Gemeinde Regens­dorf ermöglicht allen Einwoh­ne­rinnen und Einwoh­nern - unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft - den Zugang zu Sport und Bewe­gung.
  2. Sport- und Bewe­gungsförderung wird als Bestand­teil der Gesund­heits­po­litik betrachtet. Ihre präventive Wirkung wird ange­messen berücksich­tigt.
  3. Der Bevölkerung wird ein bedarfs­ge­rechtes, zeitgemässes Angebot an Sport­an­lagen und Bewe­gungsräumen zur Verfügung gestellt, welches sowohl dem orga­ni­sierten wie auch dem unge­bun­denen Sport dient. Dabei wird auf einen sorgfältigen Umgang mit Natur und Umwelt geachtet.
  4. Die Bereit­stel­lung und Finan­zie­rung von Sport­an­lagen und Bewe­gungsräumen fliessen in die Planungs­in­stru­mente der Gemeinde ein. Dabei wird auf eine opti­male Nutzung geachtet.
  5. Für die Förderung des Breiten- und Leis­tungs­sports stellt die Gemeinde Regens­dorf mate­ri­elle und finan­zi­elle Mittel im Rahmen ihrer Möglich­keiten bereit. Ebenso wird die Inte­gra­tion von Bewe­gung und Sport im Alltag sowie an Schulen und Kindergärten (frei­wil­liger Schul­sport) unterstützt. Dabei wird auf eine quali­ta­tive Förderung geachtet. Ehren­amt­liche Tätigkeiten werden gefördert und gestärkt. Die Sport- und Bewe­gungsförderung ist in erster Linie auf die Gemeinde und die Region Furttal ausge­richtet.
  6. Die Sport­po­litik richtet sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung. Ihre Entwick­lung erfolgt in regelmässigem Austausch mit Sport­trei­benden und Spor­t­or­ga­ni­sa­tionen. Es wird eine part­ner­schaft­liche Zusam­men­ar­beit zwischen allen Leis­tungsträgern (Vereine, private Sport­an­bieter, Schulen, Gemeinde usw.) ange­strebt.
  7. Die Durchführung von Sport­an­ge­boten (Trai­nings, Wettkämpfe, Kurse, Ausbil­dungen usw.) ist Aufgabe von Spor­t­or­ga­ni­sa­tionen und Privat­per­sonen. Sie entscheiden autonom über Ziele und Aufgaben. Die Gemeinde nimmt eine unterstützende, koor­di­nie­rende Rolle ein.
  8. Die Gemeinde ist bei der Sport- und Bewe­gungsförderung für die Infor­ma­tion und Bera­tung der Bevölkerung zuständig. Sie steht im Austausch mit anderen Sport­stellen auf kanto­naler und natio­naler Ebene und hält sich auf dem neusten Wissens­stand. Die Gemeinde nimmt ihre Rolle als Vermitt­lerin aktiv wahr und enga­giert sich in der regio­nalen Koor­di­na­tion der Sportförderung.

Orga­ni­sa­tion des Sports in der Gemeinde Regens­dorf

Steu­er­gruppe Sport­netz

In der Steu­er­gruppe Sport­netz sind die Gemeinde, die Primar­schule, die Sekun­dar­schule sowie das Vereins­kar­tell vertreten. Die Steu­er­gruppe Sport­netz unterstützt den Gemein­derat in sport­stra­te­gi­schen Fragen. Sie enga­giert sich für eine sport­freund­liche und sportfördernde Gemeinde und arbeitet an hierzu notwen­digen Stra­te­gien mit.

Bereich Sport

Der Bereich Sport ist für die Bewe­gungs- und Sportförderung in Regens­dorf zuständig und kümmert sich um alle sport­li­chen Anliegen. Er betreut unter anderem die Website www.raegi-sport­netz.ch, ist verant­wort­lich für den Betrieb der Sport­an­lage Wisa­cher und nimmt nach Möglich­keit Einsitz in der Spor­tin­fra­struk­tur­pla­nung der Güter.

Schluss­be­stim­mungen

Die Sport­po­litik der Gemeinde Regens­dorf orien­tiert sich am vorlie­genden Sport­leit­bild. Die Umset­zung von Mass­nahmen, die sich aus dem Leit­bild ergeben, erfolgt im Rahmen der recht­li­chen Grund­lagen und der finan­zi­ellen Möglich­keiten der Gemeinde. Die Mass­nahmen werden in einem sepa­raten Mass­nah­men­ka­talog erar­beitet und aktuell gehalten.